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Informationsaustausch zum Kurzarbeitergeld in Verbindung mit Weiterbildung

© andrew rybalko / Adobe Stock

Bis Ende des Jahres 2021 wurden den Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren, die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet. Die Bundesregierung hat nunmehr mit ihrer Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (Kugverl) beschlossen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Allerdings werden ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 nur noch 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Weitere 50 % können die Unternehmen lt. Information der Agentur für Arbeit erhalten, wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen.

Die IHK Neubrandenburg lädt Sie zum virtuellen Informationsaustausch zum Kurzarbeitergeld i.V.m. Weiterbildung ein:

Wann: Dienstag, 18.Januar 2021, 14:00 Uhr

Wie:  virtuell, via MS Teams - klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen

Agenda:

  • Aktuelle Situation (IHK)
  • Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträge (Agentur für Arbeit Neubrandenburg)
  • Weiterbildungsangebote (IHK)
  • Austausch

Wir freuen uns, dass uns die Herren Bernd Hoffmann und Martin Wallitt von der Agentur für Arbeit Neubrandenburg unterstützen werden und für Fragen zur Verfügung stehen.