Aus- und Weiterbildung Termine-Veranstaltungen ·

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Mai 2023 - ausgebucht

08.05.2023 - 12.05.2023, 08:00 - 16:00 Uhr

Wer gewerbemäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Ziel der Unterrichtung

Ziel der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind. Dies soll in einem Umfang geschehen, der die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert, durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der/die Teilnehmer/-in mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist (§ 34 a Abs. 1 Nr. 3 GewO), stellt die IHK hierüber eine Bescheinigung aus. 

Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung

  • Objekt - und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld - und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz

In welcher Sprache wird unterrichtet?

Das Verständnis für die Inhalte der Unterrichtung kann nur vermittelt werden, wenn die zugrunde liegenden einschlägigen Begriffe, sprachlich verstanden werden. (Vergleiche BewachV § 3 Absatz 1 vor: „Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens verfügen“. Das sprachliche Verstehen ist somit Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen und somit auch für die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung.

Inhalt der Unterrichtung

Die Unterrichtung erfolgt nach dem Rahmenstoffplan Unterrichtung Bewachungspersonal und umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt sowie
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Zum Inhalt ist weiterhin zu beachten:

Die Unterrichtung ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO.

Dauer der Unterrichtung

Die Unterrichtung hat mindestens 40 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

Kosten der Unterrichtung

Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung kosten laut Gebührentarif - IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (Stand 14.12.2022) 425,00 EUR.

 

Anmeldung