Für die übrigen von der AkA betreuten Berufe, für die es keine schriftliche Kenntnisprüfung, aber eine Fertigkeitsprüfung gibt, wird der jeweilige Prüfungstermin durch die IHK Neubrandenburg festgelegt.
Für Ausbildungsberufe, die einer besonderen Rechtsvorschrift unterliegen, werden die Prüfungstermine durch die IHK Neubrandenburg festgelegt.