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Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende im Jahr 2022

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Ab 1. Januar 2021 wird die Anrechenbarkeit von Sachleistungen gem. §17 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz auf die Ausbildungsvergütung angepasst. So gelten dann folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

 

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

Gesamt

kalendertäglich

1,87 €

3,57 €3,57 €9,00 €

monatlich

56,00 €107,00 €107,00 €270,00 €


Sachbezugswerte für freie Unterkunft

Unterkunft belegt mit

Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein

Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt

1 Mitarbeiter

204,85 €

168,70 €

2 Mitarbeitern

108,45 €

72,30 €

3 Mitarbeitern

84,35 €

48,20 €

mehr als 3 Mitarbeitern

60,25 €

24,10 €