Gefahrgutbeauftragter

Die "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung-GbV).Diese Gefahrgutbeauftragtenverordnung verpflichtet Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.