Taxen- und Mietwagen

1. Allgemeines

Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kfz) unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Ausgenommen davon sind durch die Freistellungs-Verordnung verschiedene Beförderungen, "es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist".

Nach dem PBefG sind Kfz zu unterscheiden als

  • Pkw: Kfz, das nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt ist;
  • Kraftomnibus: Kfz, das nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen geeignet und bestimmt ist.

2. Subjektive Berufszugangsvoraussetzungen

Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen befördern, brauchen dafür eine Genehmigung. Um diese zu bekommen, müssen drei Berufszugangsbedingungen erfüllt werden. Diese sind festgelegt in der Berufszugangs-Verordnung PBefG.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind, d.h. es müssen Eigenmittel in einer bestimmten Höhe nachgewiesen werden: 2250 für das erste und 1250 Euro für jedes weitere Fahrzeug.

Die persönliche Zuverlässigkeit (Nachweis u.a. durch ein polizeiliches Führungszeugnis) ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen unter Beachtung der für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften geführt sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens von Schäden und Gefahren bewahrt werden.

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen. Fachlich geeignet ist auch, wer eine mehrjährige leitende Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen oder z.B. die erfolgreiche Ausbildung zum/r Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr nachweisen kann. Näheres dazu siehe unter Stichwort "Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr".

3. Verkehrsarten und Genehmigungen

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ 47 PBefG). Die erforderliche Genehmigung wird vom Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung erteilt.

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt (§ 49 Abs. 4 PBefG). Die Genehmigung hierfür wird ebenfalls vom Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung erteilt.

Führer von Fahrzeugen, die bei bezeichneten Verkehrsarten eingesetzt werden, müssen außerdem im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (§ 48 FeV).

4. Tipps und Hinweise

Marktsituation

Ausgangspunkt für eine Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist der erzielbare Umsatz. Dieser wird u.a. beeinflusst von der Konkurrenzsituation, dem Standort und auch Ihrem Können und Einsatz.

Betriebskosten

Stellen Sie den erwarteten Monatsumsätzen die voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens gegenüber. Das sind z.B. Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeugs (z.B. Spritkosten) entstehen sowie die Kosten, die auch dann entstehen, wenn Sie keine Beförderungsaufträge haben, wie Finanzierungskosten für das Fahrzeug (Kreditkauf, Miete, Leasing), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung.

Steuern

Die Gegenüberstellung des Umsatzes und der Kosten ergibt Ihr voraussichtliches Unternehmensergebnis. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig (bei GmbH körperschaftsteuerpflichtig) sind. Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben), damit Sie dann finanziell nicht überfordert sind.

Machen Sie am Anfang Ihres Unternehmerdaseins gegenüber dem Finanzamt keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sie werden sonst zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert, die bezahlt werden müssen.

Beachten Sie bitte ferner, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge entrichtet werden müssen.

Lebensunterhalt

Denken Sie an Ihren Lebensunterhalt; auch als Unternehmer/in müssen Sie Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen. Diese Beiträge haben Sie als Unternehmer/in aber ebenso wie den Solidaritätszuschlag allein zu tragen.

Finanzplanung

Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Deshalb ermitteln Sie sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welche Eigenmittel Sie verfügen. Kalkulieren Sie Anlaufverluste ein. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) zu beantragen. Vor allem: treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung steht.

Die Beförderungspreise können im Mietwagenverkehr frei vereinbart werden. Im Taxiverkehr werden die Fahrpreise von der Genehmigungsbehörde durch eine Taxitarifordnung festgelegt. Bei beiden Verkehrsarten sollte die Preisbildung bzw. die Prüfung, ob das Unternehmen auf der Basis der festgelegten Tarife rentabel betrieben werden kann, auf der Basis einer auf das eigene Unternehmen bezogenen Kostenrechnung erfolgen.