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Webinar: Neue Regelungen im Kaufrecht - Was Sie als Händler jetzt wissen müssen

© Africa Studio / Adobe Stock

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht mit verschärften Gewährleistungsbestimmungen für Verbraucherverträge. So gibt es beispielsweise neue Regeln für den Verkauf von Waren mit digitalen Inhalten. Konkret bedeutet das, dass Händler nicht nur wie bisher für die Fehlerfreiheit der von ihnen verkauften Produkte haften, etwa einer Smartwatch, sondern auch für Updates der entsprechenden Software. Diese Aktualisierungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt für den Zeitraum der „üblichen Verwendbarkeit“ des entsprechenden Produktes. Zugleich wird die Beweislastumkehr, die bislang bei einem halben Jahr lag, auf ein Jahr verdoppelt.

Alle Änderungen gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden. Zudem sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu prüfen, ob mit Blick auf die geänderte Rechtslage Anpassungen nötig sind.

Unternehmen, die sich über die Neuregelungen informieren wollen, bietet die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern hierzu die Möglichkeit in einer kompakten Onlineveranstaltung am Dienstag, 5. April 2022 von 15:00 bis 16:30 Uhr. Rechtsanwalt Jochen Rechtmann von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt einen Überblick über die neuen Regelungen und beantwortet Ihre Fragen.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Für unsere Planung bitten wir Sie um Ihre Anmeldung. Gern können Sie uns auch vorab schon Fragen zum Thema einreichen.