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Digitales COVID-Zertifikat der EU: Ab dem 1. Februar gilt 270-Tage-Akzeptanzfrist

© Benedikt / AdobeStock

Um den EU-weiten grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern, hat die EU-Kommission einheitliche Reiseregeln zur Anerkennung der digitalen COVID-Impfbescheinigungen aufgestellt. Sie gelten ab dem 1. Februar 2022. Die Vorschriften gelten nur für die Impfbescheinigungen, die für Reisen in der EU verwendet werden. Laut den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten Impfbescheinigungen für einen Zeitraum von 270 Tagen (neun Monate) nach Abschluss der Erstimpfungsserie akzeptieren.

Für einen Ein-Dosis-Impfstoff bedeutet dies 270 Tage ab der ersten und einzigen Impfung. Bei einem Zweifach-Impfstoff sind es 270 Tage ab der zweiten Impfung. Die IHK Neubrandenburg weist ausdrücklich darauf hin, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU im jeweiligen Land andere Regeln angewendet werden können. Die EU-Staaten wurden zwar aufgefordert, sich an die auf EU-Ebene festgelegte Akzeptanzfrist anzupassen, müssen es aber nicht. Heide Klopp, Leiterin des Bereichs Recht/E-Government in der IHK Neubrandenburg, empfiehlt, vor Reiseantritt ins EU-Ausland auf der Plattform Re-open EU Informationen über die Vorschriften im jeweiligen Zielland einzuholen.