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EU-Sanktionen haben Auswirkungen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

© Franz Pfluegl / Adobe Stock

Im Zuge des Russland-Ukraine-Krieges hat das Regierungspräsidium Darmstadt aktuelle Informationen zur Geldwäscheprävention veröffentlicht, in denen es vor allem um die geldwäscherechtlichen Auswirkungen der Sanktionen geht. Mit einem Sondernewsletter wird auf die besondere Sanktionslage aufmerksam gemacht. Diese ist für die Wirtschaft insgesamt relevant, aber auch speziell für nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Unternehmen. So gilt für Verdachtsmeldungen in diesem Zusammenhang eine spezielle Indikator-Nummer, die zu verwenden ist. Insbesondere wird informiert über

•    Die Sanktionen infolge des Ukraine-Krieges
•    Besondere Hinweise der FIU in diesem Zusammenhang zu Verdachtsmeldungen.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz. Geldwäscherechtlich verpflichtete Unternehmen sollten die aktuelle Situation im Blick haben und die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Weiterführende Links und Hinweise enthält der Sondernewsletter Geldwäscheprävention.