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Übersicht der Realsteuerhebesätze

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Auch im vergangenen Jahr hat sich der Trend zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald fortgesetzt. Lediglich in Möllenbeck gab es eine Senkung um 10 Prozentpunkte. Dagegen haben 17 Kommunen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und 17 Kommunen im Landkreis Vorpommern-Greifswald wenigstens einen der Hebesätze angehoben.

Spitzenhebesatz bei der Gewerbesteuer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist die Stadt Neubrandenburg mit 440 %, gefolgt von Kublank mit 430 %. 17 Kommunen liegen mit ihrem Hebesatz bereits über 400 %. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Spitzenhebesatz bereits bei 450 %. Dieser wird in Anklam, Jatznick, Stolpe an der Peene, Torgelow und Wackerow erhoben. Die Hansestadt Greifswald verlangt 425 %. Weitere 22 Kommunen haben bereits einen Hebesatz von 400 % bei der Gewerbesteuer.

Bei der Grundsteuer B liegt die Stadt Neubrandenburg mit 550 % vor Göhren-Lebbin mit 500 %. 450 % wird in Grabowhöfe, Neetzka, Woldegk und Groß Miltzow verlangt. Mehr als die Hälfte der Kommunen liegt bereits bei 400 % und mehr.

Im Landkreis Vorpommern Greifswald hält Wackerow mit 700 % nach wie vor den höchsten Hebesatz. Behrenhoff liegt bei 500 %, Pasewalk und Anklam bei 490 % bei der Grundsteuer B. Nur noch 16 Kommunen liegen unter einem Hebesatz von 400 %. Im Hinblick auf die Grundsteuerreform ist der Hebesatz bei der Grundsteuer B von besonderer Bedeutung. Bisher wurde zum Thema Grundsteuer Aufkommensneutralität bekundet. Sofern die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge über den derzeitigen Beträgen liegen, müssten die Hebesätze der Grundsteuer B gesenkt werden, um eine erhöhte Belastung der Grundstückseigentümer zu vermeiden. Dafür ist zunächst eine Information der Kommunen erforderlich, wie sich die Neubewertung der Grundstücke innerhalb ihrer Kommune auswirkt.