Den Wandel gestalten
Die IHK Neubrandenburg unterstützt die Unternehmen dabei, mit Ihren Mitarbeitern zusammen den Wandel, der durch die Digitalisierung der Arbeitswelt hervorgerufen wird, für beide Seiten optimal zu gestalten. Um den für die eigene Unternehmung besten Weg zu finden, stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung, die im Folgenden dargestellt werden.
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel, in Kraft seit 20.05.2020
Mit dem Gesetz zur Föderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel werden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt werden, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf die Arbeit von morgen vorzubereiten. Die detaillierten Förderbedingungen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Bundesagentur für Arbeit.
Beratung: Durch den jeweiligen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Neubrandenburg und Greifswald
Wer wird gefördert?
- Unternehmen < 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz ≤ 50 Mill. €/Jahr oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mill. €
Was wird gefördert?
Prozessberatung im Unternehmen zusammen mit den Mitarbeitern zu den Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversität, Gesundheit, Wissen & Kompetenz
Erweiterung um zwei neue Programmzweige:
"Gestärkt durch die Krise"
- "Women in Tech"
Voraussetzungen für die Förderung
Unternehmen muss seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen
- Wie wird gefördert?
- 1. Erstberatung (kostenlos) durch Erstberatungsstellen:
a. Förderfähigkeit wird geprüft
b. Veränderungsbedarf in den obengenannten vier Handlungsfeldern wird zusammen mit dem Unternehmen identifiziert
c. bei Bedarf wird ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt
- 1. Erstberatung (kostenlos) durch Erstberatungsstellen:
- 2. Prozessberatung durch autorisierte ProzessberaterInnen:
a. findet im Unternehmen unter Beteiligung der Mitarbeiter statt
b. orientiert sich an den in der Erstberatung festgestellten Veränderungsbedarfen
c. entwickelt betrieblichen Handlungsplan im Sinne einer nachhaltigen Personalstrategie und initiiert seine Umsetzung
d. max. 10 Beratungstage (je 8 Stunden) in einem Zeitraum von 9 Monaten
e. Förderquote: Grundsätzlich 50%; Kleinstunternehmen: 80 %
- 3. Ergebnisgespräch (kostenlos) durch Erstberatungsstellen
a. 3 bis 6 Monate nach der Prozessberatung
b. Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen
c. in Einzelfällen kann ein 2. Beratungsscheck ausgegeben werden, sofern die max. Anzahl von Beratungstagen noch nicht ausgeschöpft ist.
- 2. Prozessberatung durch autorisierte ProzessberaterInnen:
Wie muss die Förderung beantragt werden?
- Wenden Sie sich an die Erstberatungsstellen in Ihrer Region
Bis wann kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
Programm wurde letzmalig verlängert bis Ende 2022.
Gesetzliche Grundlage:
- Weitere Informationen: https://www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite.html
Wer wird gefördert?
- Unternehmen < 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz ≤ 50 Mill. €/Jahr oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mill.
- Was wird gefördert?
- innovative, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzende, mitarbeiterorientierte Personalführung
Voraussetzungen für die Förderung
- Unternehmen muss seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen
- Unternehmen muss seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen
Wie wird gefördert?
- 1. Erstberatung (kostenlos) durch Erstberatungsstellen:
a. Förderfähigkeit wird geprüft
b. Veränderungsbedarf, der durch digitale Transformationen innerhalb des Betriebes entsteht, wird festgestellt
c. bei Bedarf wird ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt
- 1. Erstberatung (kostenlos) durch Erstberatungsstellen:
- 2. Prozessberatung (Förderquote 80 %) durch autorisierte ProzessberaterInnen:
a. Experteninterviews mit Geschäftsführung und Mitarbeitern um die Herausforderungen, die der digitale Wandel an das Unternehmen stellt, herauszuarbeiten.
b.Konkrete Maßnahmen zur Gestaltung der digitalen Transformation werden in drei jeweils vierwöchigen Arbeitsphasen entwickelt, erprobt, bewertet und weiterentwickelt.
c. 12 Beratungstage (je 8 Stunden) in einem Zeitraum 5-6 Monaten
- 2. Prozessberatung (Förderquote 80 %) durch autorisierte ProzessberaterInnen:
- 3. Ergebnisgespräch (kostenlos) durch Erstberatungsstellen:
a. 3 bis 6 Monate nach der Prozessberatung
b. Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen
- 3. Ergebnisgespräch (kostenlos) durch Erstberatungsstellen:
Wie muss die Förderung beantragt werden?
- Wenden Sie sich an die Erstberatungsstellen in Ihrer Region
- Wenden Sie sich an die Erstberatungsstellen in Ihrer Region
- Bis wann kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
- Programm wurde letztmalig verlängert bis Ende 2022.
Gesetzliche Grundlage:
- Weitere Informationen: https://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/