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Soforthilfe: Rückzahlung bei Überkompensation kann bis Ende Oktober 2022 erfolgen

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Der Bund hatte zu Beginn der Corona-Pandemie für die hilfesuchenden Unternehmen die Soforthilfe als finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Der als Zuschuss gezahlte Einmalbetrag wurde in Mecklenburg von über 36.000 Unternehmen beantragt. Etwa 348 Mio. EUR sind an die betroffenen Unternehmen und Selbständigen ausgezahlt worden, um mögliche Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Im Ergebnis der vom Bund und Land umgesetzten Lockerungsmaßnahmen konnten viele Unternehmen bessere Ergebnisse erwirtschaften als ursprünglich geplant, so dass die seinerzeit beantragte Soforthilfe nicht oder nicht in voller Höhe benötigt wurde.

Diese nunmehr rechnerische Überkompensation ist lt. Bescheid zurückzuzahlen. Um die Liquidität der Unternehmen zu schonen, gewährt der Bund bzw. das Land einen Aufschub der Rückzahlung bis Ende Oktober 2022. Das Land bietet darüber hinaus weiterhin Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an.

In der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums sind weitere Informationen enthalten.