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Das Haus der Wirtschaft hat einen neuen Nachbarn - Hilfszentrum „Stettin für die Ukraine” nahm am 9. März in der ulica Skłodowskiej-Curie 4 seine Arbeit auf

Hilfszentrum für die Ukraine (Foto: M. Stopa)

Polen koordiniert seit dem russischen Angriff auf die Ukraine die landesweite Verteilung von Kriegsflüchtlingen. Es laufen Aktionen auf staatlicher, regionaler und privater Ebene. Sie betreffen die Unterbringung und Versorgung der Frauen und Kinder mit Dingen des täglichen Bedarfs.

Auch die Stadt Szczecin hat nun neben vielen bisherigen Initiativen das zentrale Hilfszentrum „Stettin für die Ukraine” ins Leben gerufen. Es bietet Flüchtlingen ein breites Informations- und Beratungsangebot, u.a. zu Flüchtlingsverfahren, Formalitäten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt, Sozialhilfe, Bildung, Behördenangelegenheiten, Gesundheitsschutz, psychologische und rechtliche Unterstützung.

Vor Ort gibt es Servicestellen von Mitarbeitern vom Städtischen Familienhilfezentrum, vom Kreisarbeitsamt und der Stadtverwaltung, auch Freiwillige von Nichtregierungsorganisationen und Vertreter anderer Institutionen sind dabei. Dank dessen erhalten die Ukrainer unter anderem Informationen zu Kinderbetreuungsstellen, Hilfe bei der Anmeldung der Kinder in Schule und Kindergarten und werden darüber hinaus auf die entsprechenden medizinischen Stellen hingewiesen.

Im Gebäude in der ulica Skłodowskiej-Curie 4 ist auch der Honorarkonsul der Ukraine in Szczecin - Henryk Kołodziej – tätig, damit die notwendigen Zertifikate und Nachweise direkt ausgestellt werden können. Es gibt einen Psychologen, man kann außerdem ein Internetcafé und einen Gemeinschaftsraum für Kinder nutzen.  

Der Umfang der Tätigkeit des Zentrums wird laufend an die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Bestimmungen des polnischen „Sondergesetzes“ angepasst. Das sogenannte „Sondergesetz“, Gesetz über die Unterstützung ukrainischer Bürger, wurde kürzlich vom Sejm verabschiedet.  Es sieht die Möglichkeit des rechtmäßigen Aufenthalts und das Recht auf Arbeit für Flüchtlinge für einen Zeitraum von 18 Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf drei Jahre vor und legt die Unterstützungsregeln fest.

 

Quelle: Stettiner und polnische Medien