HDW ·

Polnische Regierung hebt COVID-Beschränkungen auf - Änderungen ab 1. März

Foto: Pixabay

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und Gesundheitsminister Adam Niedzielski gaben heute bekannt, dass ab dem 1. März die meisten Einschränkungen aufgehoben werden.

Es bleiben nur Beschränkungen rein epidemischer Natur bestehen. Dazu zählen:

  1. Mundschutz in geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln (Einwegmasken, keine FFP2 oder medizinische Masken erforderlich)
  2. 7-tägige Isolation im Falle einer Covid-19-Infektion
  3. 7-tägige Quarantäne für Mitbewohner einer mit Covid-19 infizierten Person
  4. 7-tägige Quarantäne nach Rückkehr aus dem Ausland – nur für Personen ohne gültigen Impf- bzw. Genesenennachweis

Die zuletzt geltende Pflicht der Home-Office-Arbeit für Verwaltungsangestellte sowie deren Empfehlung für sonstige Mitarbeiter entfällt. Damit nehmen Büros und Ämter mit dem 1. März 2022 ihre  reguläre  Arbeit wieder auf.

Jegliche wirtschaftlichen Beschränkungen werden aufgehoben, einschließlich der Personenbeschränkungen in Geschäftsräumen, Messen, Kirchen, Diskotheken, Clubs etc. 

Die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen zur Schule erfolgte bereits am 21. Februar.

Die polnische Regierung hat sich zur Lockerung der Beschränkungen entschlossen, weil die Infektionen stark rückläufig sind (ca. 30 Prozent weniger von letzter Woche zur Vorwoche). Im Moment gehe es vor allem darum, das Gesundheitswesen zu entlasten und den Zugang zum normalen Gesundheitssystem zu verbessern, sagte Gesundheitsminister Adam Niedzielski.

Quelle: Pressekonferenz des Ministerpräsidenten am 23.02.2022