Unterrichtung zum Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft (Gaststättenunterrichtung) - Oktober 2023

Inhalt der Unterrichtung

Die Unterrichtung erfolgt auf der Grundlage des Gaststättengesetzes § 4 Abs. 1. Die Schwerpunkte der Unterrichtung sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen sowie die Grundzüge

  • der Hygienevorschriften einschließlich des Bundesinfektionsschutzgesetzes,
  • HACCP-Konzept und betriebliche Eigenkontrolle,
  • des Lebensmittelgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen,
  • des Fleischbeschaugesetzes und der darauf gestützten Verordnungen,
  • des Milchrechtes,
  • des Getränkerechtes, insbesondere des Weinrechtes und des Bierrechtes,
  • des Getränkeschankanlagenrechtes,
  • Jugendschutz und Alkohol

Dauer der Unterrichtung

Die Unterrichtung dauert inklusive Pausen vier Zeitstunden und findet in der Regel einmal im Monat statt.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung wird unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung übergeben. Sie gilt bundesweit und unbefristet.

Wie?

Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Die Themengebiete werden nicht nur vorgetragen, sondern erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Es wird vorausgesetzt, dass fremdsprachige Teilnehmer über so ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, dass sie der Unterrichtung in vollem Umfang folgen können. Falls sich herausstellt, dass ihre deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um dem Unterricht folgen zu können, werden sie zur Unterrichtung nicht zugelassen.

Kosten für die Unterrichtung

Teilnahmegebühr: 96,00 Euro

Beachten Sie bitte, dass die Unterrichtung nur dann möglich ist, wenn eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern vorhanden ist.

 

Anmeldung