Seit Sonntag (9.Mai) ist Polen vom Hochinzidenzgebiet zum einfachen Risikogebiet herabgestuft. Das gab das Robert-Koch-Institut bekannt.
Gleichzeitig muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es hierfür eine Übergangsfrist von zehn Tagen gibt. Das heißt, dass erstmalig am 19. Mai die Lockerungen der Testpflicht gelten.
Quelle: Presseinformation des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern, Herrn Patrick Dahlemann