Gefahrguttransporte

Als "gefährlich" werden solche Güter bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften unter anderem Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren sowie Gefahren für die Umwelt und die öffentliche Sicherheit ausgehen. Für die Beförderung gefährlicher Güter gibt es besondere Vorschriften, die aufgrund internationaler Vereinbarungen und Weisungen fast auf dem gesamten europäischen Kontinent, wenn nicht sogar weltweit, gelten.

Wegen der Vielzahl der gefahrgutrechtlichen Regelungen ist hier nur ein vereinfachter Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter in Deutschland möglich:

  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
  • Gefahrgutverordnung Binnenwasserstraße (GGVBinsch)
  • Gefahrgutverordung See (GGVSee)
  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Darüber hinaus gibt es auch in weiteren Vorschriften Regelungen, die den Gefahrguttransport beeinflussen, zum Beispiel:

  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Druckbehälterverordnung
  • Sprengstoffgesetz

Dazu kommt eine Vielzahl von technischen und sonstigen Richtlinien.

IHK-Aufgaben bei der Gefahrgutfahrerschulung/Gefahrgutbeauftragtenschulung

Die IHKs nehmen seit langem anstelle staatlicher Einrichtungen eine Fülle administrativer Aufgaben als Selbstverwaltungseinrichtung für die Wirtschaft wahr. Den Kammern wurden auch bei der Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte entsprechende Funktionen übertragen.

Entwicklung von Lehrgangsinhalten

Zusammen mit Experten aus den betroffenen Wirtschaftskreisen werden von Arbeitskreisen beim DIHK (unter Beteiligung der einzelnen IHKs) Lehrpläne, Lehrgangsinhalte und Lernziele entwickelt, die sich möglichst eng an die betriebliche Praxis anlehnen.

Anerkennung von Lehrgängen

Lehrgänge für Gefahrgutfahrer/Gefahrgutbeauftragte können nur von Veranstaltern durchgeführt werden, die von der für den Lehrgangsort zuständigen IHK anerkannt wurden. Die Anerkennung erfolgt nach einem durch eine (bundeseinheitliche) Satzung festgelegten Verfahren und muss alle drei/fünf Jahre erneuert werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Lehrpläne, auf praxisgerechtes Lehrmaterial, die Beschaffenheit der Lehrgangsräumlichkeiten und die Qualifikation der Lehrkräfte gelegt. Das Anerkennungsverfahren sorgt dafür, dass die Kursinhalte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte entsprechend der Entwicklung der Vorschriften weitergebildet werden. Dadurch werden Einheitlichkeit und hohes Niveau der Schulungen zu Gunsten der Unternehmen sichergestellt.

Betreuung von Lehrgängen

Die IHK sorgt dafür, dass in den einzelnen Schulungen die Stundenpläne eingehalten werden, dass die praktischen Lehrgangsteile zum Einsatz kommen. Prüfungen werden von der Kammer durchgeführt.

Durchführung von Prüfungen und Ausstellung von Schulungsbescheinigungen

Die IHK führt die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte teilnehmerfreundlich jeweils am Ende der Kurse bei den Veranstaltern durch. So entsteht kein zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand. Sie stellt die Schulungsnachweise aus und sorgt dafür, dass diese die richtigen Angaben enthalten. Bei Verlust sorgt Sie unbürokratisch und schnell für Ersatz.