Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern, benötigen einen "Gefahrgutführerschein", die ADR-Schulungsbescheinigung.

Man unterscheidet zwischen Fahrern von

  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter befördert werden
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1000 Litern
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3000 Litern auf einer Beförderungseinheit transportiert werden

und Fahrern, die gefährliche Stück-/Schüttgüter

  • in (nach ADR) kennzeichnungspflichtigen Mengen 

1. Erstschulung

  • Basiskurs
    für alle Gefahrgut- bzw. Stück-/Schüttgutfahrer - 19 Unterrichtseinheiten (UE) beinhaltet die Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1,5.2, 6.1, 6.2, 8, 9 im Stückgut- und Schüttguttransport sowie eine daran anschließende Prüfung von 45 Minuten Dauer
  • Aufbaukurs Tank
    für alle Tankwagenfahrer - 13 UE beinhaltet die Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 8, 9 im Tanktransport sowie eine daran anschließende Prüfung von 45 Minuten Dauer
  • Aufbaukurs Klasse 1 
    Explosivstoffe - 8 UE sowie eine daran anschließende Prüfung von 30 Minuten Dauer
  • Aufbaukurs Klasse 7
    radioaktive Stoffe - 8 UE sowie eine daran anschließende Prüfung von 30 Minuten Dauer

Die ADR-Schulungsbescheinigung wird mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ausgestellt.

Für die Verlängerung der Gültigkeit ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Diese kann bis zu einem Jahr vor Ablauf erfolgen, ohne dass Gültigkeitszeit verloren geht. Die ADR-Schulungsbescheinigung wird dann wieder ab dem Ablaufdatum verlängert. Eine Überziehung der Gültigkeit ist nicht möglich.

2. Auffrischungsschulung

  • für alle Gefahrgutfahrer 12 UE
    sowie eine daran anschließende Prüfung von 30 Minuten Dauer.

Anerkannte Lehrgangsveranstalter

Schulungen können nur von Veranstaltern durchgeführt werden, die von der IHK dafür nach einem genau geregelten Verfahren anerkannt sind. Dadurch werden Einheitlichkeit und Qualität der Ausbildung der Gefahrgutfahrer sichergestellt. Diese Veranstalter sind im Bezirk der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern für Erst- und Auffrischungsschulungen anerkannt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Satzung.