Informationsveranstaltung zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Unternehmen, die laut Definition der EU nicht als „klein“ oder „mittelgroß“ (KMU) gelten und weder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorhalten, müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit, welches den Anforderungen der DIN 16247 entspricht, durchgeführt haben. Dieses muss dann mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Novelle des Energie­dienstleistungsgesetzes als nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie.

Um die Unternehmen über die bestehenden Pflichten und Fristen zu informieren führte die IHK Neubrandenburg am 26. August 2015 eine Informationsveranstaltung durch. Die Veranstaltungsbeiträge stehen Ihnen hier zur Verfügung:

 

Weiterführende Informationen zum Thema Energiedienstleistungsgesetz / Energieaudits für Nicht-KMU sowie Links und Kontaktmöglichkeiten zum BAFA finden Sie hier.