Umsatzsteueridentifikationsnummer

Der Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedsstaaten unterliegt keinen Zollformalitäten. Die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten wurden aufgehoben, Ein- und Ausfuhranmeldungen entfallen. Die Zollabfertigung erfolgt an der EU-Außengrenze, der Zolltarif der Europäischen Union gilt für alle Mitgliedsländer. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten wird bezeichnet als innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe.

Für deutsche Lieferanten sind Verkäufe steuerfrei, sofern sie die Lieferungen in ein anderes EU­Land nachweisen können und sofern der Lieferant und der in der EU ansässige Geschäftspartner eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID-Nr.) haben. Letzterer hat dann eine Erwerbssteuer in seinem Land abzuführen, die der dortigen Mehrwertsteuer entspricht.

Eine Belieferung an gewerbliche Kunden in anderen EU-Ländern darf ohne Berechnung der Mehrwertsteuer nur erfolgen, wenn in der Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden angegeben ist. Der Lieferant ist im Zweifelsfall verpflichtet, die Umsatzsteueridentifikationsnummer seines Kunden zu überprüfen.

Die Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer kann online über das Portal des Bundeszentralamtes für Steuern vorgenommen werden.