Europäische Union
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stellen für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die wichtigsten Märkte sowohl für den Einkauf als auch für den Absatz von Produkten. Über zwei Drittel des gesamten Warenhandels werden mit EU-Ländern abgewickelt. Dabei nehmen Polen, Dänemark und die Niederlande mit Blick auf die Ausfuhr eine herausragende Rolle ein.
Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern informiert Sie auf diesen Seiten über wirtschaftsrelevante Entwicklungen und Neuerungen von handelspolitischer Bedeutung in den Mitgliedsstaaten der EU. Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung!
Slowakei-Broschüre der AHK
Die Slowakei-Broschüre der AHK Slowakei gibt einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation in der Slowakei und richtet sich an alle, die an einem Markteinstieg interessiert sind oder nach Lieferanten suchen. Sie liefert deutschen Unternehmen auf anschauliche Art und Weise die wichtigsten Daten und Fakten zur Slowakei. Die in der Broschüre enthaltenen Informationen sollen Firmen in Deutschland dabei helfen, das Potenzial des slowakischen Marktes einzuschätzen und die richtigen Geschäftsentscheidungen treffen zu können. (Quelle AHK Slowakei)
Neuer EU-Helpdesk für den Handel in der Östlichen Partnerschaft gestartet
Die Europäische Kommission hat am 16.12.2021 den Eastern Partnership Trade Helpdesk gestartet. Dieser soll Importeuren und Exporteuren in der EU und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft neue Marktchancen eröffnen.
Der Helpdesk wurde in Zusammenarbeit zwischen dem von der Europäischen Union finanzierten Projekt EU4Business Eastern Partnership Trade Helpdesk und dem International Trade Centre (ITC) als Durchführungspartner entwickelt.
Zum Helpdesk gelangen Sie hier.
(Quelle: DIHK)
Verpackungsbestimmungen in Europa
Im Jahr 2018 ist die EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) in Kraft getreten. Ähnlich zum Verpackungsgesetz in Deutschland gibt es in allen EU-Staaten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen bzw. von verpackter Ware. Dennoch variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten.
Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Broschüre zum Umgang mit Verpackungen in Europa erstellt und diese im Januar 2023 aktualisiert. Sie umfasst neben den EU-Staaten auch Großbritannien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei und soll als ein Praxisleitfaden für Unternehmen einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen in den jeweiligen Ländern bieten.
Quelle: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Mitarbeiterentsendung allgemein
Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter ins Ausland. Das ist ein komplexes Unterfangen. Die Antworten auf viele rechtliche und praktische Fragen zum Thema Entsendung finden Sie im Fact Sheet der GTAI zur "Mitarbeiterentsendung in der EU".
Rumänien
Die Umsetzung der reformierten Entsenderichtlinie ist nunmehr länger als ein Jahr her. In den Mitgliedstaaten haben sich dadurch neue Regelungen ergeben, die zwingend beachtet werden müssen.
Mit dem neuen Regierungsbeschluss Nr. 654/2021 traten zahlreiche Vorschriften, die die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen auf rumänischem Territorium regeln, in Kraft. Das Meldeformular (auch bekannt als Entsendebescheinigung) hat sich geändert. Das neue Formular findet sich im Anhang I des Regierungsbeschlusses.
Zudem wurde ein weiteres Meldeformular eingeführt. Dieses Formular findet sich im Anhang II des Regierungsbeschlusses und ist anzuwenden, wenn die Verlängerung einer Entsendung (zum Beispiel von 12 auf 18 Monate) im Raum steht. Dabei muss dieses an die zuständige Landesarbeitsaufsichtsbehörde gesendet und mit einer entsprechenden Begründung versehen werden. Spätestens am Tag der Ablauffrist der 12-monatigen Entsendung muss das Meldeformular versendet werden. Diese Meldung kann in Briefform, in elektronischer Form oder über die bereitgestellte Online-Plattform eingereicht werden. In der Liste der lokalen Arbeitsbehörden kann man die zuständige Arbeitsinspektion finden.
Wichtige Informationen über das zu beachtende rumänische Arbeitsrecht während einer Entsendung können auf der Homepage der rumänischen Landesarbeitsinspektion nachgelesen werden.
(Quelle: GTAI)