Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
Wer Versicherungen vermitteln oder als Versicherungsberater tätig werden will, bedarf einer Erlaubnis und muss sich im Vermittlerregister registrieren lassen. Zuständig für die Erlaubniserteilung und die Registrierung ist die IHK. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt 'Versicherungsvermittler und Versicherungsberater' unter Downloads. Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls unter Downloads.
Anträge online
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erlaubnis und Registrierung für das Vermittlerregister schnell und kostengünstig über das Internet zu beantragen. Dazu können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners nutzen. Den dazugehörigen Antragsassistenten finden Sie hier:
Erlaubnis und Registrierung für Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
Antragsformulare
1. Erlaubnis und Registrierung für natürliche Personen
2. Erlaubnis und Registrierung für juristische Personen
3. Delegation des Sachkundenachweises
- Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person nach § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach § 34d Gewerbeordnung (GewO)
4. Registrierung von Angestellten
Erlaubnisbefreiung für Versicherungsvermittler
1. Natürliche Personen
2. Juristische Personen
Vermittlerregister für Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
- Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister - Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft
- Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister - Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
- MITTEILUNG - über die Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung
Gebühren
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung und die Registrierung finden Sie in unserem Gebührentarif.