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Arbeitsbescheinigungen nur noch digital

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass seit Beginn des Jahres 2023 Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen nur noch digital übermittelt werden dürfen. Die Papierform ist ausgeschlossen.

Bereits seit 2014 steht dazu das Verfahren BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) zur Verfügung, bislang auf freiwilliger Basis. Zahlreiche Lohnabrechnungsprogramme unterstützen bereits heute die Nutzung von BEA. Seit Anfang 2023 ist dieses elektronische Verfahren für alle Arbeitgeber ver­pflichtend.

Wenn Sie Fragen zu BEA haben, können Sie sich an die Hotline der BA wenden (Rufnummer: 0800 4 5555 27) oder auf der BEA-Portalseite der Arbeitsagentur nachlesen.