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Beratungsförderung des Bundes wird fortgesetzt & Weitere Gesetzesänderungen im Jahr 2023

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Aus „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Neben der Produktbezeichnung beinhaltet die neue Förderrichtlinie, die ab dem 1. Januar 2023 und bis zum 31. Dezember 2026 gültig ist, weitere Veränderungen.  

  • Die Richtlinie sieht kein gesondertes Modul mehr für Unternehmen in Schwierigkeiten vor.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt nun einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten 
    • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
    • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2028.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, in der Regel die IHK Neubrandenburg, führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.

Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Fördermittelstelle hat auf seinen Internetseiten alle Informationen zur Beratungsförderung zusammengefasst.

Rechtsänderungen zum Jahreswechsel

Auch 2023 treten mit Beginn des neuen Jahres wieder zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Mit dem unten stehenden Link erhalten Sie eine Übersicht über die Neuerungen, die Unternehmen betreffen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.