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Bundestag beschließt Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

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Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die Erhöhung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Zugleich wird die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro. Dies geht auf die Vereinbarung der Mindestlohnkommission zurück. Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn dann per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Danach soll wieder die Mindestlohnkommission über Erhöhungsschritte befinden – erstmalig mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 verabschiedet (Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung).

Mit diesem Gesetz wurde auch die Anpassung der Minijobs beschlossen. Die bisherige Grenze wird von 450 Euro auf 520 Euro im Monat angehoben und flexibilisiert, um bei steigendem Mindestlohn eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Die Grenze des sogenannten Übergangsbereichs („Midijobs“) wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Zudem wird die Beitragslastverteilung für die Sozialversicherung im Übergangsbereich neu geregelt. Im unteren Bereich werden Arbeitnehmer entlastet und Arbeitgeber belastet. Dadurch will die Bundesregierung Anreize reduzieren, im Minijob zu verharren. 

Quelle: DIHK