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Eintragung im Transparenzregister vornehmen – Bußgelder vermeiden!

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass noch ca. die Hälfte der Unternehmen, die zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das nationale Transparenzregister verpflichtet sind, ihrer Eintragungspflicht noch nicht nachgekommen sind. Von knapp 1,5 Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haben bis Anfang Dezember knapp 840.000 Firmen die gesetzlich geforderten Angaben eingetragen.

Die gesetzlichen, je nach Rechtsform gestaffelten Fristen für die Eintragung sind inzwischen alle abgelaufen (vgl. insoweit). Damit drohen grundsätzlich Bußgelder. Laut BMF soll allerdings noch bis Juni 2023 eine Karenzfrist für Unternehmen eingeräumt werden, die dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen sind. Bei einer verspäteten Eintragung bis Juni 2023 könnten diese Unternehmen noch ohne Bußgeld durchkommen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

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