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Erneut Anstieg des Mindestlohns im Oktober

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Nachdem der gesetzliche Mindestlohn bereits am 1. Januar und am 1. Juli angehoben wurde, folgt nun mit Wirkung zum 1. Oktober die dritte Erhöhung in diesem Jahr. Der Mindestlohn steigt dann von jetzt 10,45 Euro auf 12,00 Euro je Zeitstunde.

"Diese dritte Angebung geht auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zurück", so Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern in der IHK. 

"Normalerweise legt die eigens dafür eingerichtete Kommission die Höhe des Mindestlohns fest, so sieht es das Mindestlohngesetz vor. Mit dem Mindeslohnerhöhungsgesetz wurden auch Anpassungen bei den Minijobs vorgenommen", so Grimme weiter. Das betrifft unter anderem die Entgeltgrenzem die von 450 Euro auf 520 Euro angehoben und damit an den steigenden Mindestlohn angepasst wird. Auch die Entgeltgrenze beim sogenannten Midijob steigt zum 1. Oktober dann auf 1.600 Euro.