Recht und Steuern Startseite ·

Formular-Betrüger müssen hinter Gitter!

© Pixabay

Ein Strafurteil des Landgerichts Bonn aus dem Vorjahr hat die Hintermänner von Formularfallen zu Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden. Zum Jahresende 2022 gab es einmal mehr verstärkt Betrugsmaschen mit diversen Formularen und Fake-Rechnungen, über die an dieser Stelle auch berichtet wurde (vgl. https://www.neubrandenburg.ihk.de/recht-undsteuern/aktuelles-recht-und-steuern/aktuelles-recht-und-steuern-detailansicht/weitere-betrugsmasche-mit-gefaelschten-rechnungen-vorsicht-bei-handelsregistereintragungen/). „Das Urteil halte ich für sehr wichtig, auch im Hinblick auf weitere vergleichbare Fälle der zugrundeliegenden Formulargestaltung“, so Rechtsanwalt Peter Solf vom DSW Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. „Ich hoffe, dass durch die Veröffentlichung des Strafurteils eine abschreckende Wirkung eintritt!“

Dem ist aus Sicht der IHK nichts hinzuzufügen. Betrügerische Handlungen mit Formularfallen sind oft schwer zu ahnden, da die Hintermänner verschleiert werden und aus dem Ausland heraus agiert wird, was eine Strafverfolgung erschwert. „Wir können daher nur immer wieder dazu aufrufen, eingehende Rechnungen genau zu prüfen. Besonders, wenn die Kontoverbindung ins Ausland führt, sollten Rechnungsempfänger misstrauisch werden“, rät Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK. „Deutsche Gerichte und Verwaltungen haben stets auch deutsche Kontoverbindungen.“