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Informationspflichten für Arbeitgeber – was gehört in den Arbeitsvertrag?

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Seit dem 1. August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz und damit neue Informationspflichten für Arbeitgeber bei der Neueinstellung von Mitarbeitern (siehe auch Information vom 7.7.2022). Die Liste der zu beachtenden Angaben ist umfangreich. Wie die neuen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können, darüber informierte die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Veranstaltung „Arbeitsverträge rechtssicher gestalten“.

„Die Zeit der mündlich geschlossenen Arbeitsverträge ist vorbei“, resümierte Rechtsanwalt Steffen Pasler von der ETL Rechtsanwaltgesellschaft und Referent der Veranstaltung. Mit konkreten Formulierungsvorschlägen für die einzelnen Informationspflichten gab er den Teilnehmern Hilfestellungen für die Ausarbeitung ihrer Arbeitsverträge. „Es geht nicht um neue Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern. Sie müssen das, was bereits gilt, jetzt aber schriftlich festhalten“, so Pasler. Tipps und Anregungen, in welcher Form das erfolgen kann, können Sie dem beigefügten Vortrag von Steffen Pasler entnehmen.