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IT-Sicherheitskennzeichen seit Mai auch für den IoT-Bereich

© putilov denis / Adobe Stock

Mit dem freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichen haben Hersteller und Anbieter seit Ende letzten Jahres die Möglichkeit, das Versprechen in die IT-Sicherheit ihrer Produkte gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar zu machen. Vergeben wird das Kennzeichen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). „Das IT-Sicherheitskennzeichen ist ein nationales Kennzeichen, das mehr Transparenz auf dem IT-Verbrauchermarkt schaffen und eine informierte Kaufentscheidung fördern soll“, erläutert Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK Neubrandenburg.

Im Februar 2022 wurde das erste IT-Sicherheitskennzeichen für einen E-Mail-Dienst im Rahmen des 18. Deutschen IT-Sicherheitskongresses übergeben. Im Mai folgten weitere Kennzeichen für E-Mail-Dienste und die Erteilung der ersten Kennzeichen für Breitbandrouter.

Ab Mai 2022 ist eine Antragstellung für Hersteller von Verbraucher-IT aus dem Bereich IoT

(Internet-of-Things) möglich. Bei IT-Sicherheitskennzeichen aus diesem Bereich wird der europäischen IoT-Basis-Standard ETSI EN 303 645 zugrunde gelegt. Fünf Produktkategorien aus dem Bereich smarter Verbraucherprodukte sind betroffen: Smartes Fernsehen, Smarte Kameras, Smarte Lautsprecher, Smarte Spielzeuge sowie Smarte Reinigungs- und Gartenroboter. Damit möchte das BSI mehr Transparenz und Orientierung für Aspekte der IT-Sicherheit in einem für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders wichtigen Marktsegment anbieten.

Interessierte Unternehmen finden auf der Webseite des BSI weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare.