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Online-Gründungen im Gesellschaftsrecht ab sofort möglich

© SFIO CRACHO / Adobe Stock

Seit dem 01.08.2022 können bestimmte Unternehmensgründungen und Registeranmeldungen online durchgeführt werden. Möglich wird das durch ein notarielles Online-Verfahren.

Wollen Sie zum Beispiel eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, kann dies nun komplett online abgewickelt werden. Bei den Notaren ist dafür ein Videokommunikationssystem eingerichtet worden. „Das bedeutet, dass die Beteiligten nicht mehr zwingend persönlich zum Notar gehen müssen. In einem Flächenland wie dem unserem ein klarer Vorteil“, meint Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK Neubrandenburg.

Auch Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind jetzt digital möglich. So können beispielsweise Sitzverlegungen oder Geschäftsführerbestellungen auf diesem Weg erledigt werden.

Die Bundesnotarkammer hat auf ihrer Internetseite ausführliche Informationen zur Online-Gründung eingestellt. Dort ist beispielsweise erklärt, welche Verfahren online durchgeführt werden können, wie der Verfahrensablauf ist und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch den Link zum Start des Online-Verfahrens finden Sie hier(.