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Steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

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Mit Schreiben vom 17. und 31. März sowie vom 7. Juni 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) konkrete steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten verfügt. Die sich durch alle Steuerarten ziehenden Regelungen betreffen Sachspenden zur Unterstützung von Flüchtlingen, Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Arbeitslohnspenden sowie die Unterbringung.

In einem FAQ-Katalog hat das BMF die verschiedenen Maßnahmen zusammengefasst.