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Transparenzregister – bürokratischer Aufwand soll überprüft werden

Umfrage für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz soll Potential zum Bürokratieabbau ermitteln.

© Comugnero Silvana / Adobe Stock

Das Statistische Bundesamt führt aktuell eine Umfrage zum bürokratischen Aufwand durch das Geldwäschegesetz durch. Die tatsächlichen Be- und Entlastungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinGGw), welches am 01.08.2021 in Kraft getreten ist, sollen dadurch sichtbar werden. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mussten alle im Handelsregister und anderen Registern bereits eingetragenen Unternehmen sich und ihre wirtschaftlichen Berechtigten zusätzlich im Transparenzregister eintragen.

Zur Teilnahme an der Umfrage aufgefordert sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und deren Verbände. „Uns ist bewusst, dass auch die Teilnahme an der Umfrage wieder wertvolle Zeit der Unternehmen in Anspruch nimmt“, so Andrea Grimme, Koordinatorin Recht und Steuern bei der IHK. „Trotzdem halten wir es für wichtig, dem Statistische Bundesamt einen möglichst vollständigen Überblick aus der Praxis zu vermitteln. Nur so kann eine aussagekräftige Datenbasis zusammenkommen, um Potenzial für den Abbau unnötiger Bürokratie zu ermitteln.“

So sollen in der Umfrage Angaben zu den Prozessen in der Praxis und zu den darunterfallenden Arbeitsschritten, Zeitaufwänden und Sachkosten ermittelt werden. Gefragt wird nach dem Aufwand der Vorschriften und dem Verfahren des Geldwäschegesetzes.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: Erfüllungsaufwandsmessung Transparenzregistergesetz (sslsurvey.de)

Die Teilnahme an der Onlinebefragung ist bis einschließlich 16.08.2024 möglich. Der Zeitaufwand hierfür wird von Destatis mit ca. 10 Minuten veranschlagt.