Recht und Steuern Startseite ·

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

© IHK

Auf einmal ging es doch schneller als erwartet: Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beschlossen. Die abschließende Bundesratsbefassung dieses zustimmungspflichtigen Gesetzes steht noch aus. Sie kann erst im nächsten Bundesratsplenum am 10.02.2023 stattfinden. Das Gesetz tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.

Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einführen. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben nach Verkündung im Bundesgesetzblatt drei Monate Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.

Wichtige Änderungen des im Bundestag verabschiedeten HinSchG in Kürze:

  • Anonyme Meldungen müssen ab dem 01.01.2025 auch im unternehmensinternen Meldekanal ermöglicht und bearbeitet werden. Damit scheidet ein Briefkasten als anonymer Meldekanal aus, weil keine anonyme Kommunikation möglich ist. Damit wird es für die Unternehmen aufwendiger und teurer, da sie auf jeden Fall eine webbasierte Lösung oder eine Ombudsperson benötigen werden.
  • Beschäftigungsgeber sollen Anreize für interne Meldungen setzen, dürfen aber gleichzeitig externe Meldungen nicht erschweren. Das ist für Unternehmen eine Gratwanderung, das Risiko liegt bei den Unternehmen.
  • Hinweisgebende Personen haben einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch auch auf den Ersatz immaterieller Schäden (insb. Schmerzensgeld)

Wichtig ist jetzt, möglichst rasch mit den Vorbereitungen des Hinweisgebersystems zu beginnen. Folgende Fragen sollten dringend angegangen werden:

  • Welche Meldekanäle will ich einrichten? Welche Personen im Unternehmen sollen die Bearbeitung eingehender Hinweise übernehmen? Schulung. Vertraulichkeit sicherstellen.
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen einhalten

Wie soll die Kommunikation zur Einführung des Hinweisgebersystems und dann weiterhin im laufenden Betrieb erfolgen? Schulung der Beschäftigten, Vertrauensbildung, Anreizsetzung für potenzielle Hinweisgeber, zunächst intern zu melden.