Am 1. Oktober 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekanntgegeben, dass es die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einstellt.
Die Grundsteuerreform trägt weiter zu Veränderungen bei der Festsetzung der Hebesätze in den Kommunen bei. Im ersten halben Jahr haben weitere 140 Gemeinden im Kammerbezirk ihre Hebesätze angepasst.