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Förderung von Gastronomie im ländlichen Raum

© master1305 / Adobe Stock

Kleine Gastronomiebetriebe im Flächen- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig noch gezielter gefördert werden und damit Versorgungsmöglichkeiten, insbesondere entlang von Rad-, Wander-, Wasser- und Reitwegen erhalten zu können bzw. neu geschaffen werden können.

In der aktuellen Förderperiode hat sich das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt dafür stark gemacht, dass über den ELER – dem Fördertopf für den ländlichen Raum – auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden kann. Darunter fallen auch kleine Gastronomiebetriebe.

Alle Gastronomiebetreiber im ländlichen Raum werden nachdrücklich dazu aufgefordert, sich um eine Förderung im ELER-Programm zu bewerben, wenn sie nicht in Ober- und Mittelzentren liegen, weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchsten zwei Millionen Euro haben.

Auch andere Kleinstunternehmen können sich melden: Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder andere Kleinstunternehmen der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes, des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs und des Handwerks

Rund 2,8 Mio. Euro stehen bis 2025 noch für Bewilligungen zur Verfügung. Weiterhin wird zudem ganz fest davon ausgegangen, dass dieses Förderinstrument auch in der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen wird.