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„Härtefalldarlehen“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann beantragt werden

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Aufgrund der erhöhten Energie- und Rohstoffkosten kommen die Unternehmen zunehmend in massive Schwierigkeiten. Das Land möchte nunmehr mit einer Zuwendung in Form eines Darlehens die besonderen Belastungen abmildern. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort das „Härtefalldarlehen“ beantragen, wenn die betriebsnotwendigen Ausgaben in Höhe von max. 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre betragen. Die Höhe der Zuwendung wird mit mindestens 10.000 EUR und höchstens 100.000 EUR angegeben. Das Darlehen wird mit 5 % p. a. verzinst und ist innerhalb von fünf Jahren zurückzuzahlen. Das Landesförderinstitut fungiert als Bewilligungsstelle. Anträge können bei der PricewaterhouseCoopers GmbH eingereicht.

Alle Informationen zum „Härtefalldarlehen“ und das Antragsformular werden auf den Internetseiten des Landesförderinstituts bereitgestellt.