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Neuauflage: Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer

© v. poth / Adobe Stock

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Existenzgründerinnen und -gründer wieder ein Darlehen zur Finanzierung kleinerer Investitionsvorhaben an. Hierbei ist eine Finanzierungslücke aus den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen. Die beantragte Kreditsumme beträgt max. 25.000 EUR. Bis zu sechs Jahren haben die Kreditnehmerinnen und -nehmer Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen. Dabei ist das erste Jahr tilgungsfrei. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit mit 4 % festgelegt. Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung in Schwerin (GSA) prüft als Bewilligungsbehörde die jeweiligen Anträge auf der Grundlage geeigneter Unterlagen.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen werden auf den Internetseiten der GSA (Mikrodarlehen - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (gsa-schwerin.de) bereitgestellt.