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Hohe Energiekosten: Frist für Antragstellung auf Hilfen aus dem Härtefallfonds verlängert

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Update: Eigentlich ist die Frist für Unternehmen, die Unterstützung aus dem Härtefallfonds hoffen, am 22. März 2022 abgelaufen. Diese Antragsfrist hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit verlängert. Nunmehr können kleine und mittlere Unternehmen, die von besonders hohen Energiekosten betroffen sind, bis zum 26. April 2023 Hilfen aus dem Härtefallfonds beantragen.

Neben den Maßnahmen des Bundes will auch die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen bzw. entlasten, wenn die Energiekosten besonders massiv gestiegen sind. Die betroffenen Unternehmen können beim Landesförderinstitut in Schwerin Anträge stellen, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten. Hierzu wurden die Härtefallhilfen für Energiemehrkosten (KMU) als weiteres Entlastungspaket für die betroffenen Unternehmen entwickelt und aufgelegt.  Es handelt sich um eine sogenannte Billigkeitsleistung, die zum anteiligen Ausgleich der Kostensteigerungen für Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle dienen.

Es wird zwischen drei Fallgruppen unterschieden: Unternehmen mit leitungsgebundener Energieversorgung aus Strom (Fallgruppe 1) und/oder Gas (Fallgruppe 2) können einen einmaligen Ausgleich in Form eines nichtrückzahlbaren Betrages beantragen. Die Höhe der Hilfen kann bei Erfüllung der Voraussetzungen bis zu 100 % der nachgewiesenen monatlichen vertraglichen Abschlagszahlungen im Zeitraum Juni bis November 2022 betragen. Bei der 3. Fallgruppe handelt es sich um Unternehmen mit nichtleitungsgebundener Energieversorgung. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen kann eine nichtrückzahlbare Billigkeitsleistung in Höhe bis zu 80 % der Ausgaben gewährt werden.

Detaillierte Informationen, Merkblatt und Grundsätze sowie die Antragsunterlagen werden auf den Internetseiten des Landesförderinstitutes in Schwerin bereitgestellt.