Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/Versicherungsberater
Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater die notwendige Sachkunde nachweist.
Der Nachweis erfolgt durch Berufsabschlüsse aber auch durch die Sachkundeprüfung vor der IHK.
Geregelt ist dies in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV).
Termine Sachkundeprüfung
Die IHK zu Rostock setzt das Prüfungsverfahren stellvertretend für alle drei Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern um. Bei Interesse an einer Prüfungsteilnahme wenden Sie sich bitte direkt an die IHK zu Rostock.
Hinweise zur Sachkundeprüfung
Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung besteht aus Teil I (90 Minuten) und Teil II (70 Minuten.)
Der praktische Teil der Sachkundeprüfung ist ein Verkaufsgespräch. Voraussetzung zur Zulassung zum praktischen Prüfungsteil ist die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung findet grundsätzlich am zweiten Prüfungstag statt.