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Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen hat begonnen

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Noch bis zum 18. Dezember 2023 haben Sie die Chance, sich selbst oder eine Person Ihres Vertrauens für die Arbeit in der Vollversammlung der IHK vorzuschlagen. Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der IHK und bestimmt die Leitlinien der Kammerarbeit. Sie entscheidet, welche Positionen die IHK gegenüber Politik und Verwaltung  im Interesse der regionalen Wirtschaft vertreten soll.

Alle weiteren Informationen zur IHK-Wahl 2024 finden Sie hier. Für den Wahlvorschlag nutzen Sie bitte das beigefügte Formular.