Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet wieder das Online-Seminar „Schutzrechte im Überblick“ an. Dieses Seminar richtet sich gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen, an Start-ups sowie Gründerinnen und Gründer, die am Thema gewerbliche Schutzrechte interessiert sind.
Termin: Dienstag, 22. Februar 2022, 10:00 – 12:00 Uhr, nähere Informationen: Schutzrechte im Überblick. Das Seminar wird kostenfrei angeboten. Anmeldungen sind möglich per E-Mail an: events.berlin(at)dpma(dot)de.
Die Genehmigung (Gemeinschafts- oder EU Lizenz) wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag erteilt. Eine Genehmigungsvoraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde eines mit den Aufgaben des Verkehrsleiters beauftragten Angehörigen des Transportunternehmens.
Der Nachweis der Fachkunde wird mit einer Prüfung bei der zuständigen IHK erlangt.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. Beachten Sie bitte auch den Downloadbereich.
Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) suchen wieder die besten wirtschaftsjournalistischen Beiträge aus dem Vorjahr mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern. Die Einreichungen sind bis zum 29. April 2022 möglich und werden im Anschluss von einer unabhängigen Jury aus Vertretern der Medien, Medienanstalten und IHKs bewertet. Die Preisträger werden dann am 29. August 2022 im Ludwig-Bölkow-Haus der IHK zu Schwerin geehrt.
Die IHK Neubrandenburg bietet interessierten Unternehmen jeweils donnerstags um 14:00 Uhr „Webinare zur Fachkräftegewinnung, -sicherung und -entwicklung“ an.
Am 24. Februar dreht sich alles um die handlungsorientierte Umsetzung der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Frau Julia Beise-Gehrmann von der Koordinationsstelle Fachkräfteeinwanderung MV freut sich darauf, interessierten Unternehmen über die praxisorientierten Schwerpunkte der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Raum zu…
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein weiteres Mal die Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen für Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, bis Ende März 2022 verlängert. Diese Stundungen können dann bis Ende Juni 2022 erfolgen.
Wie auch schon bisher können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich Betroffene bis zum 31. März 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2022…