Wahlordnung/Bekanntmachungen

Grundlage für die Durchführung der Wahl ist die von der Vollversammlung beschlossene Wahlordnung. Der Wahlausschuss kommt in regelmäßigen Abständen zusammen und berät über die Vorbereitung der Wahlen zur IHK-Vollversammlung. Im Ergebnis dieser Zusammenkünfte trifft der Wahlausschuss Entscheidungen und gibt diese öffentlich bekannt.

Die Wahlordnung
Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. April 2023 die Wahlordnung beschlossen:
(Download der Wahlordnung)

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 19. Dezember 2023

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Tag der Einstellung: 31. Januar 2024

Bekanntmachung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und alle gültigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge für die Wahlbezirke jeder Wahlgruppe zu der beigefügten Kandidatenliste zusammengefasst.

In der Zeit vom 1. März bis 3. April 2024 erfolgt die Online- bzw. Briefwahl. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist, mithin bis zum 2. April 2024, nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist zur Aufnahme in die Wählerlisten, d. h. nach dem 15. Dezember 2023, entstanden ist.

Neubrandenburg, 19. Dezember 2023

Manfred Urban
Vorsitzender des Wahlausschusses der
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

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Amtliche Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 19. Dezember 2023

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Tag der Einstellung: 19. Dezember 2023

Bekanntmachung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung (WO) über die Einsprüche gegen und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten entschieden und die Wählerlisten als ordnungsgemäß festgestellt.

In der Zeit vom 1. März bis 3. April 2024 erfolgt die Online- bzw. Briefwahl. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist, mithin bis zum 2. April 2024, nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist zur Aufnahme in die Wählerlisten entstanden ist.

Neubrandenburg, 19. Dezember 2023

Manfred Urban
Vorsitzender des Wahlausschusses der
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

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Amtliche Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 25. September 2023

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Tag der Einstellung: 29. September 2023

• Auslegung der Wählerlisten

Der Wahlausschuss gibt bekannt, dass in der Zeit von

Mittwoch, 4. Oktober 2023, bis Freitag, 8. Dezember 2023,

die Wählerlisten während der Geschäftszeiten in der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg, sowie in der Zweigstelle Greifswald, Domstraße 39 a, 17489 Greifswald, zur Einsichtnahme ausliegen.

Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist (§ 9 Abs. 5 der Wahlordnung). Daher empfiehlt der Wahlausschuss, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen.

Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen oder Wahlbezirken angehören, können bis eine Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis 15. Dezember 2023) beantragen, ihr Wahlrecht in einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk auszuüben.

Einsprüche gegen und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten sind bis zum Ablauf von einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist, also bis spätestens Freitag, 15. Dezember 2023, schriftlich, per Fax oder mittels eingescannten Dokuments per eMail beim Wahlausschuss der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg, wahl(at)neubrandenburg.ihk(dot)de einzureichen.

• Wahlvorschläge

In der Zeit vom 1. November bis 18. Dezember 2023 können die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen für ihre Wahlgruppe ihres Wahlbezirks Wahlvorschläge gemäß § 11 der Wahlordnung einreichen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie oder er selbst bzw. der IHK-Zugehörige, von dem ihre oder seine Wählbarkeit abgeleitet wird, wahlberechtigt ist. Es können auch Selbstvorschläge erfolgen. Eine zusätzliche Unterstützung ist nicht notwendig.

Der Wahlvorschlag ist schriftlich, per Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail einzureichen. Die Bewerberin oder Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jeder Bewerberin bzw. jedes Bewerbers beizufügen, dass sie bzw. er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr bzw. ihm keine Tatsachen bekannt sind, die die Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen, vgl. beigefügtes Formular.

• Kandidatenliste

Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe eines Wahlbezirks ergibt die Kandidatenliste. Der Wahlausschuss macht die Kandidatenlisten mit folgenden Angaben der Kandidaten bekannt: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen und Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens, Portraitfoto sowie unternehmensbezogenes Foto.

Die Wahlen finden in folgenden Wahlgruppen und Wahlbezirken statt:

Wahlgruppe I      = Industrie
Wahlgruppe II     = Handel
Wahlgruppe III    = Gastgewerbe/Tourismus und Gesundheitswirtschaft
Wahlgruppe IV    = Sonstige Dienstleistungen

Wahlbezirke für die Wahlgruppen I, II und IV (Landkreisstruktur am 3. September 2011):

- Demmin (DM)
- Greifswald (HGW)
- Mecklenburg-Strelitz (MST)
- Müritz (MÜR)
- Neubrandenburg (NB)
- Ostvorpommern (OVP)
- Uecker-Randow (UER)

Wahlbezirke für die Wahlgruppe III:

- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE)
- Landkreis Vorpommern-Greifswald (VG)

Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:

 

I

II

IV

DM

3

1

2

HGW

2

1

3

MST

1

1

2

MÜR

1

1

2

NB

1

1

3

OVP

2

2

3

UER

1

1

2

Gesamt

11

8

17

 

 

III

MSE

3

VG

3

Gesamt

6

Neubrandenburg, 25. September 2023

Manfred Urban
Vorsitzender des Wahlausschusses der
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

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Amtliche Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 4. Juli 2023

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Tag der Einstellung: 12. Juli 2023

Der Wahlausschuss der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, der in der Sitzung der Vollversammlung am 17. März 2023 gewählt worden ist, hat sich am 4. Juli 2023 konstituiert. Er gibt Folgendes bekannt:

Nach § 1 der Wahlordnung (WO) wählen die IHK-Zugehörigen in allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl 42 Mitglieder der Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren.

• Ausübung des Wahlrechts

Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal und zwar ausschließlich in seiner Wahlgruppe und in seinem Wahlbezirk ausüben.

Das Wahlrecht wird für natürliche Personen durch den IHK-Zugehörigen selbst ausgeübt, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung bestehen, durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten wird das Wahlrecht durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur geschäftlichen Vertretung befugt ist, ausgeübt. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden

• Auslegung der Wählerlisten

In der Zeit vom

4. Oktober 2023 bis 8. Dezember 2023

liegen die Wählerlisten während der Geschäftszeiten in der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstr. 48, 17033 Neubrandenburg sowie in der Zweigstelle Greifswald, Domstraße 39 a, 17489 Greifswald, zur Einsichtnahme aus.

Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten, Änderungsanträge und Einsprüche gegen die Wählerlisten sind bis zum Ablauf von einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist, mithin spätestens bis zum 15. Dezember 2023, schriftlich, per Fax oder mittels eingescannten Dokuments per E-Mail beim Wahlausschuss der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstr. 48, 17033 Neubrandenburg, einzureichen (wahl(at)neubrandenburg.ihk(dot)de).

Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist (§ 9 Abs. 5 WO) oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist. Daher empfiehlt der Wahlausschuss, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen.

• Wahlgruppen und Wahlbezirke

Die Wahlen finden in Wahlgruppen und Wahlbezirken statt. Folgende Wahlgruppen werden gebildet:

Wahlgruppe I              -           Industrie

Wahlgruppe II             -           Handel

Wahlgruppe III            -           Gastgewerbe/Tourismus und Gesundheitswirtschaft

Wahlgruppe IV           -           Sonstige Dienstleistungen

Es werden für die Wahlgruppen Industrie, Handel und Sonstige Dienstleistungen folgende Wahlbezirke nach der Landkreisstruktur am 3. September 2011 gebildet:

  • Demmin (DM)
  • Greifswald (HGW)
  • Mecklenburg-Strelitz (MST)
  • Müritz (MÜR)
  • Neubrandenburg (NB)
  • Ostvorpommern (OVP)
  • Uecker-Randow (UER)

Für die Wahlgruppe Gastgewerbe/Tourismus und Gesundheitswirtschaft werden folgende Wahlbezirke gebildet:

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE)
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald (VG)

Gemäß § 7 Abs. 5 WO wählen die IHK-Zugehörigen in ihrer Wahlgruppe die Mitglieder der Vollversammlung nach folgenden Schemata:

 

Wahlgruppen Industrie, Handel und Sonstige Dienstleistungen

 

Industrie

Handel

Sonstige Dienstleistungen

DM

3

1

2

HGW

2

1

3

MST

1

1

2

MÜR

1

1

2

NB

1

1

3

OVP

2

2

3

UER

1

1

2

Gesamt

11

8

17

 

Wahlgruppe Gastgewerbe/Tourismus und Gesundheitswirtschaft

MSE

3

VG

3

Gesamt

6

 

•  Wahlvorschläge

In der Zeit vom 1. November 2023 bis 18. Dezember 2023 können die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen für ihre Wahlgruppe ihres Wahlbezirks Wahlvorschläge einreichen. Die Bewerber müssen der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für die sie vorgeschlagen werden. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung, d. h. ein Selbstvorschlag ist zulässig.

• Durchführung der Wahl

Die Wahl erfolgt nach § 12 WO kombiniert schriftlich (Briefwahl) oder in elektronischer Form.

• Zeitplan

Der Wahlausschuss hat folgenden Zeitplan für die Durchführung der Wahlen beschlossen:

  • 4. Oktober bis 8. Dezember 2023: Auslegung der Wählerlisten (IHK-Gebäude Neubrandenburg und Zweigstelle Greifswald)
  • bis 15. Dezember 2023: Einspruchsfrist
  • 1. November bis 18. Dezember 2023: Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge

Neubrandenburg, 4. Juli 2023

Manfred Urban
Vorsitzender des Wahlausschusses der
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

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