Elektronischer Berufsausbildungsvertrag

Die IHK Neubrandenburg bietet Ausbildungsbetrieben den "Elektronischen Berufsausbildungsvertrag" an. Hiermit können Sie effizient alle Daten Ihrer zukünftigen Auszubildenden, Ihres Unternehmens sowie die weiteren Vertragsinhalte bearbeiten und den Ausbildungsvertrag generieren.

Ihre Vorteile sind:

  • Sie nutzen stets die aktuelle Vertragsversion,
  • Sie bearbeiten Berufsausbildungsverträge unkompliziert und digital,
  • Sie verwenden immer die aktuellen Anlagen zu Wahlqualifikationen, Fachrichtungen, Schwerpunkten oder Einsatzgebieten,
  • Sie können Unternehmensstammdaten lokal speichern und später für den schnellen Zugriff wiederverwenden.

Neu: Seit dem 1. Januar 2021 muss auf dem Berufsausbildungsvertrag die Betriebsnummer des Ausbildungsbetriebes bei der Agentur für Arbeit (BA-Betriebsnummer) angegeben werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Bearbeitungshinweise" und bei den Ausbildungsberatern der IHK.


Bearbeitungshinweise

Allgemeine Hinweise 

  • Der Ausbildungsvertrag wird in Form einer Eingabemaske bearbeitet. 
  • Durch Klicken auf alle Felder des Vertrages erfolgt der Zugriff.
  • Datumsangaben werden in der Form TT.MM.JJJJ eingegeben.
  • Einige Formularfelder bieten Auswahllisten, wie zum Beispiel eine Liste der Berufsschulen, an. Es können aber auch manuelle Angaben gemacht werden.
  • Für helfende Hinweise und Informationen befinden sich Fragezeichen (?) im Formular.
  • Erscheint hinter einem Erfassungsfeld ein Infozeichen (i), so verbirgt sich dahinter ein Link auf die IHK-Webseite mit ergänzenden Informationen.
  • Soll eine Erfassungsvorlage verwendet werden, so muss vor der Erfassung über die Taste „Daten laden“ s. unter der Erfassungsmaske eine gespeicherte Erfassungsvorlage geladen werden (siehe Abschnitt „Daten laden“).

Weitere Hinweise

  • Das Feld Kundennummer ist voreingestellt.
  • Die Firmenidentnummer Ihres Ausbildungsbetriebes bei der IHK Neubrandenburg finden Sie in bereits zugesendeten Unterlagen. Selbstverständlich können Sie Ihre Firmenidentnummer auch bei den Ausbildungsberatern der IHK abgefragt werden.
  • Zusätzlich ist ab dem 1. Januar 2021 Ihre BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag anzugeben.
    Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Ihre BA-Betriebsnummer finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service 
  • Bitte geben Sie zur eindeutigen Identifizierung das komplette Geburtsdatum der/s Ausbilderin/s an.

Fertigstellung

  • Im oberen Teil des Elektronischen Berufsausbildungsvertrages befindet sich der Button "Vertrag erstellen". Die Betätigung dieses Buttons erstellt den Vertrag im PDF-Format.
  • Der Ausdruck ist aufgrund der rRechtswirksamkeit zwingend erforderlich.
  • Die ausgedruckten Unterlagen müssen dann von den Vertragspartnern unterschrieben, gestempelt und zur IHK gesandt werden.

Daten speichern

  • Mit dem Button „Daten speichern“ können die bereits erfassten Daten in einer XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Damit können bestimmte Vorlagen für die Erfassung hinterlegt beziehungsweise eine unvollständige Erfassung zur späteren Weiterverarbeitung aufgehoben werden.
  • Zum Speichern muss ein Dateiname (ohne Laufwerks- und Verzeichnisangabe) eingegeben werden, der Button „Herunterladen“ betätigt und die Datei gespeichert werden. Die Datei wird je nach Browser-Einstellung, z.B. im Verzeichnis "Downloads", gespeichert.

Daten laden

  • Über diese Funktion kann eine Vorlage bzw. eine zuvor gespeicherte Datei wieder geladen werden.
  • Mit der Taste „Durchsuchen“ muss zunächst die Datei ausgewählt und anschließend mittels der Taste „Hochladen“ in die Eingabemaske importiert werden. Beim Laden der Datei werden alle bereits erfassten Daten mit den Daten der Vorlage überschrieben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberater der IHK Neubrandenburg.

Technische Voraussetzungen
  • Bitte erlauben Sie Pop-Up-Fenster in Ihrem Browser für diese Website.
  • Um den elektronischen Berufsausbildungsvertrag online ausfüllen zu können, müssen Sie bei Ihrem Internetbrowser Cookies erlauben, JavaScript muss aktiviert sein.
  • Die Anwendung ist optimiert für Endgeräte mit einer Auflösung von mindestens 768x1024 Bildpunkten.
  • Damit Sie den online bearbeiteten elektronischen Berufsausbildungsvertrag ansehen und ausdrucken können, benötigen Sie den kostenfreien Adobe Reader.
Informationspflichten gem. Artikel 13, 14 DSGVO

Download Informationspflichten gem. Art. 13, 14 DSGVO

Informationspflichten gegenüber Auszubildenden, Ausbildenden und Ausbildern gem. Art. 13, 14 DSGVO 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis und der Betreuung Ihres in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsberufs durch die IHK. 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Herr Torsten Haasch
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395-5597 100
Fax: 0395-5597 500
E-Mail: torsten.haasch@neubrandenburg.ihk.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Frau Heide Klopp
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395-5597 205
Fax: 0395-5597 512
E-Mail: heide.klopp@neubrandenburg.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben für die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, die Überwachung der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses, die Beratung der an der Ausbildung Beteiligten sowie die Organisation bzw. Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen und die Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie ggf. deren Zweitschriften.
Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildngsverhältnisse einzurichten und zu führen. Während der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i. V. m. Berufsbildungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff. , 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt. 

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift des  Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung des Auszubildenden 
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen des Auszubildenden 
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
  • Vergütung und ggf. Urlaub 
  • Datum des Beginns und des Endes
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
  • Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
  • Name und Geburtsdatum des Ausbilders 
  • Prüfungsergebnisse und Noten
  • statistische Daten an die Agentur für Arbeit,
  • statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB),
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung,
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK,
  • an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung,
  • ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfiung/Prüfungsfreistellung,
  • Übermittlung an eine andere IHK oder Handwerkskammer zur Durchführung der Prüfung.

Mit Ihrer Einwilligung können Sie zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer und Emailadresse angeben.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:

  • statistische Daten an die Agentur für Arbeit,
  • statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB) 
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung
  • ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfung/Prüfungsfreistellung
  • Übermittlung an eine andere IHK zur Durchführung der Prüfung
  • Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
  • Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten.

Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr und die Niederschriften der Prüfungsergebnisse zehn Jahre aufbewahrt. Um Zweitschriften Ihrer Prüfungszeugnisse erstellen und Bescheinigung für die Rentenklärung ausstellen zu können, löschen wir die Daten der Prüfungszeugnisse nach 30 Jahren, sofern Sie zuvor keine Löschung verlangen.

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: 
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Tel.: 0385-594 940
Fax: 0385-594 94 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de

9. Quelle der Daten
Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb.  

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1c und Abs. 3b DSGVO i. V. m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG. 

Stand: März 2020

 

 

Elektronischer Berufsausbildungsvertrag