Bau- und Planungsportal M-V

Das Bau- und Planungsportal M-Vermöglicht es, online auf Bauleitpläne der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zuzugreifen.

Bauleitplanung

Um eine geordnete Flächennutzung und Bebauung im Gemeindegebiet zu erreichen, stellen die Gemeinden Bauleitpläne auf. Sie üben somit ihre kommunale Planungshoheit aus.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Darüber hinaus gibt es den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Im Baugesetzbuch (BauGB) ist die Bauleitplanung, z. B. Inhalt und Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen, geregelt.

Grundlage für die in den Bauleitplänen möglichen Darstellungen und Festsetzungen z. B. zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und den überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen oder zu den in den Baugebieten zulässigen baulichen und sonstigen Anlagen ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er ist nicht parzellenscharf und stellt die Grundzüge der baulichen Entwicklung der Gemeinde dar. Er bindet die Gemeinde und öffentliche Planungsträger, ist für den Einzelnen jedoch nicht verbindlich.

Aus Gründen der langfristigen Standortsicherung sollten die Unternehmen darauf achten, dass ihr Betriebsgrundstück im Flächennutzungsplan richtig dargestellt ist.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans ihrer Gemeinde sollten die Unternehmen das überprüfen und sich am Planverfahren beteiligen. Die IHK hilft Ihnen hierbei gern.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan setzt seinen Geltungsbereich selbst fest. Die Gemeinde bestimmt, für welchen Teil ihres Gebietes sie einen Bebauungsplan aufstellt. Der Bebauungsplan ist für den Einzelnen verbindlich, sobald er Rechtskraft erlangt hat.

Für die Unternehmen können sowohl das eigene Grundstück betreffende als auch benachbarte Bebauungspläne relevant sein. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung solcher Bebauungspläne sollten die Unternehmen die eigene Betroffenheit immer im Einzelfall prüfen und sich am Planverfahren beteiligen. Die IHK hilft Ihnen hierbei gern.

Planverfahren

Die IHK gibt im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für Bauleitpläne als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab, um z. B. Standortnachteile von vornherein zu vermeiden.

Die IHK informiert regelmäßig über aktuelle öffentliche Auslegungen von Bauleitplänen der Gemeinden. Wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden amtlichen Veröffentlichungen Ihrer Gemeinde zu verfolgen.