Bilaterale Abkommen

Sowohl mit Österreich als auch mit Frankreich bestehen bilaterale Abkommen, die bestimmte österreichische bzw französische Berufsabschlüssen mit den entsprechenden deutschen Abschlüssen gleichstellen. 

Neben dieser formalen Gleichstellung bestimmter Berufsabschlüsse gibt es mittlerweile mit beiden Ländern sogenannte "Gemeinsame Erklärungen", die die grundsätzliche gegenseitige Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse feststellen. Personen, die über einen österreichischen oder französischen Berufsabschluss verfügen, der nicht von o.g. bilateralen Abkommen umfasst ist, und die Wert auf eine formale Anerkennung legen, können selbstverständliche einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß BQFG stellen.

Gleichstellung Frankreich

Gleichstellung Österreich