Gesetzliche Grundlagen

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die IHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebeabwägend und ausgleichend zu berücksichtigen; dabei obliegt es ihr, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken.

Diesem Auszug aus der Satzung der IHK Neubrandenburg zugrundeliegend ist zum einen das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Weiterhin begründet wird unsere Arbeit durch das Gesetz über die Industrie- Handelskammern für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Beide Gesetze können Sie auf dieser Seite einsehen.

IHK-Gesetz (Bund)


IHK-Gesetz (Land)