Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist die gemeinsame Anerkennungsstelle von 77 Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse.
Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ist für die antragsbegleitende Anerkennungsberatung vor Ort zuständig. Wir beraten Unternehmen und Antragsteller zu den folgenden Inhalten:
- Antragsberechtigung,
- Verfahrensablauf, Kosten und Dauer,
- Antragsformular und weitere einzureichende Unterlagen,
- Erstberatung zum deutschen Referenzberuf,
- Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrages,
- Hinweise auf Netzwerkpartner (z.B. staatlich anerkannte Übersetzer, etc.),
- Anerkennungskosten.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal von IHK FOSA.
Informationen für Unternehmen mit internationaler Belegschaft
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Anerkennung von Berufsabschlüssen Ihrer Mitarbeiter/-innen. Bitte beachten Sie, dass nur eine Beratung für IHK-Referenzberufe durchgeführt werden kann. Sollte der gewünschte Referenzberuf nicht in Zuständigkeit der IHK liegen, so finden Sie auf dem Portal www.anerkennung-in-deutschland.de die für den Referenzberuf zuständige Stelle.
Terminvereinbarung für Antragsteller/-innen
Wenn Sie eine antragsbegleitende Beratung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Halten Sie bitte Ihre originalen Ausbildungsnachweise und, soweit vorhanden, die entsprechenden Übersetzungen bereit.