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Handel

Handel

Der Handel stellt in Deutschland einen wichtigen Wirtschaftszweig dar, dessen Bedeutung und Funktion häufig unterschätzt wird. In der Branche sind Handelsvermittler, Groß- und Außenhandelsunternehmen sowie Einzelhändler tätig. Sie alle üben wichtige Funktionen im Wirtschaftsleben aus:

Großhandel und Handelsvermittler sind das Bindeglied zwischen den Wirtschaftsstufen Industrie, Handwerk und Einzelhandel. Abnehmer sind Einzelhandelsbetriebe, Gastgewerbe, nachgelagerte, regionale Großhändler oder weiterverarbeitende gewerbliche und industrielle Unternehmen.

Der Außenhandel ist der Großhandel auf internationaler Ebene. Für die Industrie erschließt er weltweite Absatzmöglichkeiten. Die Verbraucher versorgt er mit Importgütern aus aller Welt. 

Der Einzelhandel verkauft Güter und Dienstleistungen an den Endverbraucher. Darüber hinaus ist der Einzelhandel ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Wirtschaftsstandorten: Innenstädte und Stadtquartiere werden vom Handel belebt.

In ländlichen Regionen ist der Handel für die Grundversorgung der Bevölkerung und als Kommunikationsplattform erforderlich.

Sowohl in der Handelspolitik als auch in den Bereichen Planung und der Betreuung ist die IHK für den Handel aktiv. Sie unterstützt ihre Unternehmen in Stellungnahmen und äußert sich zu Gesetzesvorlagen. Die IHK setzt sich für die Revitalisierung der Innenstädte als historische Einzelhandelsstandorte ein. In Stadtteilen oder ländlichen Gebieten sichert der Einzelhandel Nahversorgung und Kommunikation.

Öffnungszeitengesetz Mecklenburg-Vorpommern

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (IHK) setzt sich für eine Liberalisierung und Deregulierung im Bereich der Ladenöffnung ein. Im Mittelpunkt steht die Entscheidungsfreiheit der Unternehmer. Entscheidend ist, dass die Möglichkeit der Ladenöffnung selbstbestimmt und ohne großen bürokratischen Aufwand wahrgenommen werden kann. Die IHK hat sich zu diesem Zweck aktiv am Gesetzgebungsverfahren zum Ladenöffnungsgesetz und zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Die Ergebnisse finden sich in den geltenden Rechtsgrundlagen wieder.

Am 1. Februar 2024 ist das Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) in Kraft getreten. Es regelt die gesetzlichen Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des Schutzes der Sonn- und Feiertage.

Landesrecht M-V: LöffG M-V

Öffnungszeitenverordnung MV

Die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht es bestimmten touristisch geprägten Orten, ihre Geschäfte an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Geltungszeiträume:

  • Sommersaison: 15. März bis 31. Oktober.
  • Wintersaison: 17. Dezember bis 8. Januar.

In diesen Zeiträumen dürfen Verkaufsstellen in den festgelegten Orten an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden zwischen 11:30 und 19:00 Uhr öffnen. Am Ostersonntag ist eine Öffnung von 14:00 bis 18:30 Uhr zulässig. An Karfreitag und dem 1. Weihnachtsfeiertag bleibt die Sonntagsöffnung untersagt. 
Am 1. Mai darf nur geöffnet werden, wenn die Ladeninhaberin bzw. der Ladeninhaber selbst im Geschäft steht.

Betroffene Orte: Die erweiterte Sonntagsöffnung gilt für Gemeinden, Gemeindeteile und -zusammenschlüsse (Tourismusregionen), die nach dem Kurortegesetz oder als Welterbestadt anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen.

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