Realsteuerhebesätze

Unter Realsteuern sind gemäß § 3 Abs. 2 der Abgabenordnung die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu verstehen.

Die Grundsteuer unterteilt sich in Steuern, die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben werden, die sogenannte Grundsteuer A. Steuern, welche auf sonstigen Grundstücken lasten, werden als Grundsteuer B bezeichnet.

Das Aufkommen aus diesen Realsteuern steht gemäß Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz den Gemeinden zu und stellt eine wichtige Finanzierungsquelle dar.

In den Downloads stehen Ihnen die Angaben zur Verfügung, die wir aufgrund der Mitteilungen der Gemeinden, der Landkreise und des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, jeweils mit Stand 30. September, zusammengefasst haben. 

Des Weiteren zeigt die DIHK einen Vergleich der Realsteuerhebesätze aus dem letzten und aktuellen Jahr der Städte ab einer Einwohnerzahl von 20.000.